210128-Medienblog-Datenschutz-Foto

Strategie

40 Jahre europäischer Datenschutz: Was bedeutet das für Pressearbeit und Homeoffice?

Egal ob in Bezug auf Homeoffice oder Social Apps wie Clubhouse, immer wieder entfachen Debatten um den Schutz von personenbezogenen Daten, eines der wohl wichtigsten Themen des digitalen Zeitalters. Denn wer will schon, dass seine privatesten Informationen oder Passwörter ungeschützt von Dritten einsehbar sind?

01
February 2021
Share

Bereits vor genau 40 Jahren, am 28. Januar 1981, wurde aus diesem Grund die Datenschutzkonvention 108 „zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“ vom Europäischen Rat unterzeichnet. Dieses Übereinkommen war der erste rechtsverbindliche Vertrag zum Schutz von personenbezogenen Daten und dient einer Vielzahl datenschutzrechtlicher Regelungen als Vorbild.

Seit 2007 wird am 28. Januar jährlich der Europäische Datenschutztag begangen, um das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für den Umgang mit ihren eigenen Daten zu schärfen. Grundgedanke des Datenschutzes ist, dass jeder Mensch das Recht haben sollte, selbst darüber zu entscheiden, welchen Personen oder Institutionen zu welchem Zeitpunkt welche persönlichen Daten zugänglich sind. Durch die Digitalisierung haben internationale Datentransfers und die Qualität der Erhebung von Daten zugenommen und der Datenschutz wurde noch wichtiger. Als Reaktion auf diese Entwicklungen trat im Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.

Datenschutz in der Pressearbeit

Durch die DSGVO werden all jenen, die personenbezogene Daten erheben oder verarbeiten neue Informationspflichten auferlegt. So müssen Nutzerinnen und Nutzer seit Inkrafttreten der Regularien aktive in die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten einwilligen. Für die PR-Branche haben diese Regularien bedeutende Konsequenzen, denn die Pressearbeit lebt davon, regelmäßig Menschen, zu denen keine persönliche Bekanntschaft besteht, zu kontaktieren: Journalistinnen und Journalisten.

Per Gesetz dürfen Pressemitteilungen, die Produktwerbungen enthalten, nur noch mit Zustimmung der Empfänger versendet werden. Jedoch gilt eine entscheiden Ausnahme, nämlich wenn entweder Empfänger oder Versender der Information ein berechtigtes Interesse daran hat, die Informationen zu erhalten beziehungsweise zu versenden. Qualitative Pressearbeit, die Journalistinnen und Journalisten hochwertige Informationen zuspielt, ist somit durch die neue Datenschutzverordnung nicht gefährdet. Dennoch ist eine sichere und zentrale Speicherung der Presse- und Medienverteiler von hoher Relevanz, um die personenbezogenen Daten zu schützen.

Datenschutz im Homeoffice

Auch im Homeoffice gibt es einige Aspekte in Bezug auf den Datenschutz zu beachten, die durch rasche Umstellungen von der Arbeit im Büro auf Homeoffice in Folge der Lockdowns in der Corona-Pandemie zunächst oft in Vergessenheit geraten sind.

So ist beispielsweise eine offizielle Homeoffice-Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und -nehmer hilfreich, um den Datenschutz im Homeoffice zu regeln. Darin wird festgehalten, welche Richtlinien und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten sind. Weiterhin ist wichtig, dass private und berufliche Daten strikt getrennt behandelt werden.

Wird ein privates Gerät für die Arbeit im Homeoffice genutzt, so ist auf eine sicher VPN-Verbindung zum Unternehmensserver zu achten und personenbezogene Daten sind nur mit Verschlüsselung lokal abzuspeichern. Mitarbeitende im Homeoffice müssen sicherstellen, dass keine unbefugten Personen Zugriff auf Unternehmensdaten erlangen können. Dazu gehört, arbeitsrelevante Unterlagen nicht frei zugänglich aufzubewahren und Passwörter nicht zu teilen. Werden diese Leitlinien umgesetzt, so steht einer sicheren und Datenschutz-konformen Arbeit im Homeoffice nichts mehr im Weg.


TAGS: Datenschutz DSGVO PR Agentur Hamburg

Umsetzung und Bereitstellung durch w3e.de